Privacy Shield-Richtlinien

Diese Privacy Shield-Richtlinien („Richtlinien“) beschreiben, wie Micron und die hundertprozentigen Tochtergesellschaften des Unternehmens in den Vereinigten Staaten („USA“, „US“), die in den EU-US- und Schweizer-US Datenschutzschildzertifikaten aufgeführt sind („Micron“, „Unternehmen“, „wir“ oder „uns“), bestimmte personenbezogene Daten, die aus der Europäischen Union, Großbritannien und der Schweiz in den USA erhalten werden („personenbezogene Daten“), erhoben, genutzt und offenbart werden. Die folgenden Micron Unternehmen sind in unserer Zertifizierung aufgeführt und halten sich an den Privacy Shield: Micron Technology, Inc.; Micron Consumer Products Group, Inc.; Micron Customs Brokerage Services, Inc.; Micron Semiconductor Asia, LLC; Micron Semiconductor Products, Inc.; Micron Technology Services, Inc.; Micron Technology Finance LLC; Micron International LLC; Micron Memory Finance LLC sowie Micron Asia Pacific LLC. Diese Richtlinien ergänzen Microns Datenschutzrichtlinie, die Sie unter www.micron.com/privacy  einsehen können und die Begriffe dieser Richtlinien haben hier die gleiche Bedeutung wie in Microns Datenschutzrichtlinie, sofern sie hier nicht ausdrücklich definiert werden.

Micron erfüllt das EU-US-Privacy Shield und das Schweizer-US-Privacy Shield-Framework („Privacy Shield“) des US-Handelsministeriums über die Erhebung, Nutzung und Vorhaltung von Personendaten, die aus der Europäischen Union, Großbritannien und der Schweiz in die USA übertragen werden. Micron hat dem US-Handelsministerium bescheinigt, dass das Unternehmen sowie alle Rechtsträger, die in der Zertifizierung aufgeführt sind, die Grundsätze des Privacy Shields einhalten. Sollte zwischen den Bestimmungen dieser Richtlinien oder der Micron Datenschutzrichtlinie und den Grundsätzen des Datenschutzschilds ein Konflikt bestehen, sind die Grundsätze des Datenschutzschilds maßgeblich. Um mehr über das Datenschutzschild-Programm zu erfahren und um unsere Zertifizierung einzusehen, besuchen Sie bitte https://www.privacyshield.gov/. Für die Einhaltung des Privacy Shield durch Micron ist die Bundeshandelskommission (Federal Trade Commission) zuständig.

Erhebung und Nutzung von personenbezogenen Daten aus der EU, Großbritannien und der Schweiz

Microns Datenschutzrichtlinie, die Sie unter www.micron.com/privacy aufrufen können, beschreibt die Kategorien personenbezogener Daten, die wir möglicherweise in den USA erhalten und die Zwecke, für die wir diese personenbezogenen Daten verwenden. Micron verarbeitet personenbezogene Daten nur auf Arten und Weisen, die mit den Zwecken für die Micron sie erhoben hat oder wie nachträglich durch Sie autorisiert, vereinbar sind. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit der Entscheidung (Nichtteilnahme), bevor wir Ihre personenbezogenen Daten für einen Zweck verwenden, der sich wesentlich von den Zwecken unterscheiden, für die Sie ursprünglich erhoben oder durch Sie nachträglich autorisiert wurden. Micron verfügt über angemessene Verfahren, um sicherzustellen, dass personenbezogene Daten für den vorgesehenen Zweck zuverlässig, genau, vollständig und, so lange Micron diese Daten hält, aktuell sind.

Datenübertragungen an Drittanbieter

Dritt-Beauftragte bzw. Dienstleistungsanbieter. In manchen Fällen können wir personenbezogene Daten an unsere Dritt-Beauftragten bzw. Dienstleistungsanbieter übertragen, die in unserem Auftrag Funktionen ausführen, wie in der Micron Datenschutzrichtlinie beschrieben. Sofern durch das Datenschutzschild erforderlich, schließen wir mit Dritt-Beauftragten bzw. Dienstleistungsanbietern schriftliche Verträge, um die Verwendung der personenbezogenen Daten in den Dienstleistungen, die in unserem Auftrag erbracht werden, einzuschränken. Sie müssen mindestens denselben Schutz bieten, den der Datenschutzschild fordert und sie sind verpflichtet, uns zu benachrichtigen, falls sie feststellen sollten, dass sie nicht länger dazu in der Lage sind, den Schutz zu bieten, den der Datenschutzschild fordert. Wir ergreifen angemessene und geeignete Maßnahmen, um sicherzustellen, dass unsere Dritt-Beauftragten und Dienstleistungsanbieter übertragene personenbezogene Daten auf eine Weise verarbeiten, die unsere Verpflichtungen unter dem Privacy Shield erfüllen und eine unbefugte Verarbeitung stoppen und korrigieren. Wir können unter gewissen Umständen unter den Grundsätzen des Privacy Shields weiterhin haftbar sein, falls unsere Beauftragten Ihre personenbezogenen Daten aus der EU, Großbritannien bzw. der Schweiz, die wir an sie übertragen, auf eine Weise nutzen, die nicht den Grundsätzen des Privacy Shield entspricht.

Übertragungen innerhalb einer kontrollierten Rechtsträgergruppe.  Wenn wir Ihre personenbezogenen Daten aus der EU, Großbritannien bzw. der Schweiz an ein von Micron kontrolliertes, verbundenes Unternehmen oder Tochtergesellschaften übertragen, werden wir die Kontinuität des Schutzes Ihrer personenbezogenen Daten gemäß dem Privacy Shield sicherstellen.

Offenlegungen aus Gründen der nationalen Sicherheit oder Strafverfolgung. Unter gewissen Umständen kann es erforderlich sein, dass wir Ihre personenbezogenen Daten aufgrund berechtigter Ersuchen öffentlicher Behörden, wie unter anderem zur Erfüllung von Erfordernissen der nationalen Sicherheit oder Strafverfolgung, offenlegen.

Sicherheit

Micron unterhält angemessene und geeignete Sicherheitsmaßnahmen in Übereinstimmung mit dem Datenschutzschild zum Schutz der personenbezogenen Daten vor Verlust, Missbrauch und unbefugtem Zugriff, Offenlegung, Änderung und Zerstörung unter angemessener Berücksichtigung der Risiken, die mit der Verarbeitung und der Art personenbezogener Daten verbunden sind.

Optionen und Zugriffsrechte

Sie haben das Recht, auf personenbezogene Daten zuzugreifen, die wir über Sie speichern und den Wunsch zu äußern, diese zu korrigieren, zu ändern oder zu löschen, falls sie falsch sind oder unter Verletzung des Datenschutzschilds verarbeitet wurden, es sei denn, die Belastung oder die Kosten für die Gewährung des Zugangs würden in dem jeweiligen Fall in einem Missverhältnis zu den Nachteilen für den Betroffenen stehen, oder Rechte anderer Personen als des Betroffenen würden verletzt. Um Ihre Identität zu bestätigen und Ihre Anfrage besser verstehen zu können, könnten bestimmte Angaben zu Ihrer Person von uns angefordert werden. Wenn Sie Zugriff Ihre personenbezogenen Daten wünschen, um diese zu korrigieren, zu ändern oder gar zu löschen, können Sie uns unten über die Schaltfläche „Kontakt“ eine schriftliche Anfrage senden. Unter bestimmten Umständen kann es vorkommen, dass wir Ihnen eine angemessene Gebühr für die Bereitstellung von Informationen über Ihre personenbezogenen Daten berechnen.

Sie haben die Möglichkeit, sich aus der Kommunikationsliste für Marketingaktivitäten auszutragen. Bitte folgen Sie dafür den Abmelde-Instruktionen aus der E-Mail, die Sie erhalten haben.

Fragen oder Beschwerden

In Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Privacy Shields verpflichtet sich Micron, Beschwerden über die Erhebung oder Nutzung Ihrer Personendaten nachzugehen. Personen aus der EU, Großbritannien und der Schweiz mit Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit unseren Privacy Shield-Richtlinien sollten sich zunächst unten über die Schaltfläche „Kontakt“ an uns wenden.

Micron hat sich ferner verpflichtet, ungelöste Beschwerden gemäß den Grundsätzen des EU-US- und Schweiz-US-Privacy Shield an BBB EU PRIVACY SHIELD, einen gemeinnützigen alternativen Anbieter für die Lösung von Streitigkeiten mit Sitz in den USA, der vom Council of Better Business Bureaus betrieben wird, weiterzuleiten. Falls Sie keine zeitnahe Bestätigung Ihrer Beschwerde erhalten sollten oder falls auf Ihre Beschwerde nicht zufriedenstellend eingegangen wird, besuchen Sie bitte für weitere Informationen und zur Einreichung einer Beschwerde www.bbb.org/EU-privacy-shield/for-eu-consumers/ . Die Leistungen von BBB EU DATENSCHUTZSCHILD sind für Sie kostenlos.

Verbindliche Schlichtung Unter bestimmten Bedingungen – und als letztes Mittel –kann es Ihnen möglich sein, eine verbindliche Schlichtung von Beschwerden im Zusammenhang mit der Einhaltung des Privacy Shields, die nicht durch einen der anderen Privacy Shield-Mechanismen beigelegt werden konnten, in Anspruch zu nehmen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im  Privacy Shield-Framework des US-Handelsministeriums: Anhang I (Verbindliche Schlichtung).

Kontakt

Falls Sie Fragen zu diesen Richtlinien haben oder Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten erhalten möchten, wenden Sie sich bitte per E-Mail an privacy@micron.com.

Aktualisierungen/Wirksamkeitsdatum

Wir behalten uns das Recht vor, diese Richtlinien von Zeit zu Zeit zu aktualisieren. Wenn wir diese Richtlinien ändern, werden die überarbeiteten Richtlinien hier veröffentlicht. Besuchen Sie bitte diese Webseite, um die jeweils aktuellsten Richtlinien einzusehen.

Tag des Inkrafttretens: 12. März 2019

Zuletzt geändert: 12. März 2019

Anz.:

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